Kosten

Die Preise für hoheitliche Vermessungen (Grenzzeugnisse, amtliche Lagepläne usw.) werden im ganzen Land Brandenburg nach einer einheitlichen, gesetzlich festgelegten Gebührenordnung berechnet und sind daher bei allen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren gleich. Nachzulesen ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung – VermGebO) auf dem Brandenburgischen Rechts-Portal BRAVORS.

Gern erstellen wir Ihnen für Ihr Grundstück eine Kostenvoranschlag – tragen Sie am besten auf unserem Kontaktformular die wichtigsten Daten dafür ein oder rufen Sie uns einfach an unter +49 (30) 6566080.

Für reine Ingenieurdienstleistungen wie Baustellenabsteckungen, Innenraumvermessungen usw. sind die Preise frei vereinbar. Auch dafür erstellen wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.

Kostenbeispiel der hoheitlichen Leistungen für den Neubau eines Eigenheims

Ein Grundstück mit einer Fläche bis 1000 m² und ein geplantes Gebäude mit Herstellungskosten zwischen 100.000 € und 300.000 € verursachen in etwa folgende Kosten bei den verschiedenen Leistungen:

  • Amtlicher Lageplan: 1.656 €
  • Grundflächen- und Höhennachweis mit Einmessung baulicher Anlagen: 1.139 €

Für die Übernahme der Einmessung baulicher Anlagen ins Liegenschaftskataster stellt das Katasteramt Kosten von 235 € umsatzsteuerfrei fest.

Kostenbeispiel der hoheitlichen Leistungen bei der Grenzvermessung

Ein Bodenrichtwert über 200 €/m² bis 400 €/m² und 2 neue Abmarkungen verursachen in etwa folgende Kosten bei den verschiedenen Leistungen:

  • Grenzzeugnis (30 m bestehende Grenzen ohne Abmarkung): 1.055 €
  • Abmarkung (30 m bestehende Grenzen): 1.713 €
  • Teilungsvermessung (100 m bestehende und neue Grenzen, 2 neue Flurstücke): 3.417 €

Für die Übernahme der Teilungsvermessung ins Liegenschaftskataster (2 neue Flurstücke) stellt das Katasteramt Kosten von 603 € umsatzsteuerfrei fest. Beim Grenzzeugnis fallen diese Kosten nicht an.
Bei der Abmarkung betragen sie 255 € umsatzsteuerfrei.

Meine Kosten enthalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Sie sind Beispiele häufiger vorkommender Anträge und sollen lediglich Größenordnungen wiedergeben. Eine individuelle Kostenschätzung zu Ihrem Vorhaben erstellen wir Ihnen gern.