für Bergbau

Seit 2009 bin ich als anerkannte andere Person im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 2 des Bundesberggesetzes gemäß § 13 Markscheider-Bergverordnung tätig. Diese verfahrensbezogene Anerkennung vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg gestattet mir die Anfertigung des bergmännischen Risswerkes für Betriebe von Stein- und Erdentagebaue, die keine untertägigen Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe sind. Für weitergehenden Leistungen wie Bodenschatzerkundungen, Bergbauplanung und Genehmigungsverfahren steht mein Partner, das Ingenieurbüro Scholz (Bergbauplanung & Consulting; im gleichen Haus), zur Verfügung, dem ich zuarbeite.